Die AfD und der Migrationspakt

An den Samstagen des 10., 17. und 24. November hat die AFD jeweils von 10 bis 14 Uhr, beim ersten Mal vor dem Gebäude der WVV und danach vor dem Hunkemöller, eine Kundgebung abgehalten. Ihr Anliegen bestand angeblich in der „Aufklärung“ über den mittlerweile stark thematisierten „Migrationspakt“, welcher am 10.12 beschlossen werden soll und der Formierung eines entsprechenden „Widerstandes“. Dieses Vorgehen steht im Kontext der aktuell auch bundesweit intensiv geführten Diskussion zu dieser Thematik. Deshalb erscheint es notwendig, an dieser Stelle auf einige Aspekte kurz einzugehen. An die Öffentlichkeit ist bereits die Info gedrungen, dass die AFD in einem Schreiben intern darauf verwiesen hat, das Thema zu besetzen, da die Medien in der Regel allgemein kaum darüber berichtet haben. Es kursieren daher aktuell verschiedene Halbwahrheiten und schlichte Lügen. Zunächst bleibt zu erwähnen, dass es sich beim „Migrationspakt“ konkret um zwei Vorlagen der Vereinten Nationen handelt. Ersterer nennt sich „Globaler Pakt zu Flüchtlingen“ und zweiterer „Globaler Pakt zu sicherer, geordneter und regulärer Migration“. Bezüglich der Inhalte des zweiten Entwurfs behauptet die AFD in einem eigens erstellten Erklärungsvideo beispielsweise, das Abkommen würde Migrant_innen ungeachtet ihres rechtlichen Status mit Geflüchteten gleichstellen und die entsprechenden Rechte gewähren. Hierauf stützt sie schließlich unter anderem ihre Behauptung, sogenannte illegale Migration werde der legalen gleichgesetzt und bei diesem Pakt handle es sich um ein „Umsiedlungsprogramm typischer Wirtschaftsflüchtlinge.“ Im Gegensatz dazu lässt sich bereits in der Präambel dieses Dokuments, welches im Internet frei zugänglich ist, eine klare Unterscheidung zwischen den beiden Gruppen ausmachen. Hier heißt es: „Flüchtlinge und Migranten stehen die gleichen Menschenrechte und Grundfreiheiten zu, die respektiert, verteidigt und zu jeder Zeit garantiert sein müssen. Dennoch handelt es sich bei ihnen um verschiedene Gruppen, die separaten Rechtsrahmen unterliegen“. Ein weiteres Beispiel ist die angebliche Gleichstellung der Migrant_innen mit der „Ursprungsbevölkerung“, welche ebenfalls die bereits genannten Behauptungen untermauern und des Weiteren die angebliche Konsequenz, mal wieder, in Aussicht stellen, dass bald die altbekannte „Invasion“ zu erwarten sei. Im 15. Ziel heißt es: „Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können. Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen, ungeachtet dessen, dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen haben; dabei ist sicherzustellen, dass jede unterschiedliche Behandlung auf dem Gesetz beruht, verhältnismäßig ist und einen rechtmäßigen Zweck verfolgt, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen“. Anhand dieser Maßnahmen soll laut UN Diskriminierung verhindert und die Integration in die Bevölkerung gefördert werden. Da die UN wie auch die Bundesregierung Migration seit jeher vor allem aus einer wirtschaftspolitischen Perspektive betrachtet und diese als eine Quelle des Wohlstands ansieht, lässt sich außerdem auch die Intention einer am Profit orientierten Integration hervorheben. Die angesprochenen Leistungen können demnach also als eine Grundlage zu einer entsprechenden Umsetzung verstanden werden.
Abschließend stellt einen zentralen Aspekt vor allem der rechtliche Status dieser Entwürfe dar. Laut der AFD sei eine Ratifizierung durch den Bundestag bewusst umgangen worden. Man habe mit dieser Art und Weise des Zustandekommens jegliche Kritik unterdrücken wollen. Stattdessen lässt sich bei genauerer Betrachtung an dieser Stelle festhalten, dass die thematisierten Entwürfe, die für Resolutionen der UN üblichen rechtlich nicht bindenden Kooperationsahmen darstellen. Daher ist vor allem hervorzuheben, dass die Inhalte über keinerlei rechtliche Bindung verfügen. Auch die vorgebrachte Behauptung, diese würden sich dennoch als sogenanntes Gewohnheitsrecht irgendwann verbindlich manifestieren, ist zu widerlegen. Hier lässt sich auf das Nichtvorhandensein eines internationalen Sanktionsinstruments verweisen, welches die Einhaltung der Festlegungen sicherstellt.

Neben den Materialien zur „Aufklärung“, (Bild Nr. 1) lagen beim ersten Mal auch Flyer der Jungen Alternative aus, welche die darauffolgenden Male nicht mehr ausgelegt und deren Existenz bei Nachfrage anschließend geleugnet wurden. Bezüglich des Inhalts sollten die Bilder (Nr. 2 und 3) für sich sprechen: Allein die Formulierung „Du kannst gut jagen und entsorgen“ lässt sich hier hervorheben. Demnach bleibt festzuhalten, dass bei der Jungen Alternative Würzburg-Kitzingen definitiv nicht von einer gemäßigten Ausrichtung gesprochen werden kann, sofern es diese innerhalb von AFD-Strukturen überhaupt gibt. Dieser Aspekt erscheint vor allem im Kontext der vor Kurzem geführten Debatte über die Einschätzung einer rechtsextremen Ausrichtung der JA und der Frage der Positionierung der AFD-Verbände zu diesen als sehr interessant. Anhand der Tatsache, dass der Kreisverband in Würzburg, zumindest ohne stärkeres Nachhaken, kein Problem mit solchen Flyern hat, lässt sich als eindeutige Positionierung deuten. Außerdem wurden im Zeitraum kurz vor und während der abgehaltenen Kundgebungen die auf dem Foto (Nr.4) zusehenden Sticker nachweislich in der Sanderau, Zellerau sowie im Frauenland als auch in mindestens einem Fall in Form eines Flyers an einer Werbesäule in Grombühl verklebt. Es erscheint demnach denkbar, dass die Handelnden hier entweder aus dem AFD-Umfeld stammen oder Verbindungen bestehen.

Bezüglich des Protests gegen die Kundgebungen lag der Fokus in der Sichtbarmachung dieser Vorgänge. So wurden Transparente präsentiert, Parolen gerufen und von Einzelnen stets die Diskussion gesucht. Erfreulich war die Resonanz an solidarischen Passant_innen, welche sich jedes Mal dem Protest anschlossen und ihre Solidarität auf verschiedene Weise zeigten.

Auf Seiten der AFD lässt sich festhalten, dass bis auf bereits entschiedene AFD-Wähler_innen jedes Mal etwa ein Dutzend Leute Interesse zeigten.