Die freiheitliche Revolution Rojavas

Im Jahr 2013 zog sich das Assad-Regime aus der Region Rojava zurück. Rojava liegt im Norden Syriens an der Grenze zur Türkei. Um die Verwaltung und die Versorgung der Menschen in der Region aufrechtzuerhalten, übernahmen kurdische und weitere Bevölkerungsgruppen die Verwaltung. Schnell wurde begonnen eine selbstverwaltete basisdemokratische Verwaltung aufzubauen um die arme Bevölkerung mit dem Notwendigsten zu versorgen und der Ausbeutung durch das Assad-Regime ein Ende zu setzen. Im September 2014 wurde die bedeutende Stadt Kobane in Rojava von IS-Terroristen angegriffen. Nur durch den entschlossenen Widerstand der kurdischen YPG (Volksverteidigungseinheiten) und YPJ (Frauenverteidigungseinheiten) die das Militär Rojavas sind, konnte die Stadt vor einem Massaker durch den IS gerettet werden. Die Sicherung Rojavas war entscheidend für den Fortschritt der freiheitlichen Revolution. Das Ziel der Revolution ist es einen selbstverwalteten demokratischen Konföderalismus aufzubauen. Explizite Grundwerte sind dabei Frauenrechte, Religionsfreiheit und Basisdemokratie. Das Wirtschaftssystem wird so umgebaut, dass es nicht mehr die arme Bevölkerung ausbeutet, sondern diese unterstützt. Dies geschieht durch eine kommunale Wirtschaft der Kooperationen. So werden in allen Wirtschaftsbereichen Kooperationen gebildet, die von den jeweiligen Arbeiter_innen selbst gebildet und verwaltet werden. So wird der Ausbeutung und Monopolisierung durch Privatunternehmen ein Ende gesetzt. In Rojava wurde außerdem eine Gesetzgebung geschaffen, die in ihren Menschenrechten über die Gesetze auch westlicher Staaten hinausgeht. So wurden alle internationalen Menschenrechtsverträge Teil der inneren Gesetzgebung. So haben Frauen explizit das Recht zur Selbstverteidigung und das Recht sich Geschlechterdiskriminierung zu widersetzen. Außerdem wird die besondere Rolle der Jugend in Politik und Verwaltung betont. Dazu werden Kinderrechte und Asylrechte gewährt, sowie festgeschrieben das natürliche Ressourcen der Gesamtbevölkerung gehören. Des weiteren ist Religionsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit festgeschrieben.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass in Rojava aktuell das fortschrittlichste Gesellschaftsprojekt der Welt stattfindet. Dieses Projekt ist aber dauerhaft bedroht durch die Einflüsse der Nachbarregime. Sei es durch die Terrormiliz IS, durch den Diktator Erdogan, der Angst hat, die kurdische Autonomie in Syrien könnte die Kurden in der Türkei stärken, sowie durch die weiteren umliegenden Regime, die befürchten Rojava werde ein Vorbild für weitere unterdrückte Völker.

Deshalb benötigt Rojava auch in Deutschland Unterstützung. Vor allem darf die Bundesregierung nicht weiterhin vor dem Diktator Erdogan buckeln, mit ihm Menschenverachtende Packte schließen und Waffen in die Türkei liefern. Denn für Erdogan ist der Fortschritt in Rojava eine Bedrohung. Wir dürfen nicht zulassen, dass das einzige wirklich fortschrittliche Gesllschaftsmodell im Nahen Osten von außen zerstört und angegriffen wird!

Die Unterdrückung des kurdischen Volkes in der Türkei

Die türkische Regierung geht mit immer größerer Brutalität gegen die eigene, kurdischstämmige Bevölkerung vor. Alleine nach dem, mutmaßlich von der TAK durchgeführten, Attentat in Ankara vom 10. Dezember wurden landesweit 235 Politiker und Politikerinnen der kurdischen HDP, welche bei den letzten Wahlen mit knapp 11% in das Parlament eingezogen ist, festgenommen. Insgesamt wurden seit dem Putschversuch im Juli und dem bis heute bestehenden Ausnahmezustand mehr als 10.000 kurdische PolitikerInnen verhaftet, knapp 3.000 sind dauerhaft inhaftiert, darunter unter anderem zahlreiche gewählte Bürgermeister, Mitglieder des Parlaments etc. Auch werden kurdische Zeitungen und Fernsehsender verboten, Kulturvereine aufgelöst, demokratisch gewählte Bürgermeister einfach durch Stadthalter ersetzt oder kurdischsprachige Schulen geschlossen und massenweise Lehrer entlassen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat vor kurzem einen Bericht über die Geschehnisse der vergangenen 1,5 Jahre in den kurdischen Gebieten in der Türkei veröffentlicht. Nachdem die türkische Regierung 2015 den Friedensprozess mit der PKK abgebrochen hat, startete sie unter der Begründung der Terrorbekämpfung einen regelrechten Krieg gegen verschiedene kurdische Städte und griff die eigene Bevölkerung auch mithilfe von Panzern und Artillerie an. Laut Amnesty sind während der Ausgangssperren, welche die Regierung in den jeweiligen Städten verhängte, 2360 Menschen getötet worden, davon mindestens 368 Zivilisten/Anwohner. Mehr als 500.000 Menschen wurden in dieser Zeit zur Flucht gezwungen.

All diese Maßnahmen werden mit der Bekämpfung von Terror begründet. Die türkische Regierung stellt alle Menschen, die sich für die Selbstbestimmung des kurdischen Volkes einsetzten unter Generalverdacht und erklärt sie zu Terrorverdächtigen, viele AktivistInnen werden wegen den lächerlichsten Vorwürfen eingesperrt. In der Anklageschrift des inhaftierten HDP-Bürgermeisters der Stadt Diyarbakir, für den die Staatsanwaltschaft mehrmalige lebenslange Haft fordert, finden sich so u.a der Vorwurf einen Trinkwasserbrunnen für ein umliegendes Dorf „Im Auftrag der PKK“ gebaut zu haben oder die Forderung nach 67.5 Jahren Haft alleine für die Teilnahme an 9 legalen, offiziellen Pressekonferenzen. Solche und noch lächerlichere Haftgründe sind Alltag! Hier geht es keinesfalls um echte Terrorbekämpfung, sondern um die Unterdrückung einer legalen, demokratischen Partei und Bewegung!

Auch das Abtun der PKK als reine Terrororganisation ist eine nicht hinnehmbare Praxis. So unterstützte die PKK bis zuletzt Friedensverhandlungen und eine Waffenruhe, welche 2015 von türkischer Seite aus abgebrochen wurden, und wäre auch immer dazu bereit erneut die Gespräche aufzunehmen, da ihr oberstes Ziel Frieden und Freiheit für die kurdische Bevölkerung ist. Auch lehnt sie schon seit Beginn ihrer Aktivitäten Angriffe auf unbeteiligte ZivilistInnen ab und kämpft nicht nur für die Freiheit der KurdInnen, sondern auch für eine solidarische Gesellschaft abseits von Unterdrückung und Ausbeutung, für die Emanzipation der Frau und ein friedliches Zusammenleben aller Völker.

Zudem stellt sich die Frage, welche Perspektive der türkische Staat kurdischen Jugendlichen gibt, wenn sie täglich mit staatlicher Diskriminierung und Gewalt oder der Zerstörung ihrer Gebiete konfrontiert werden und jetzt mit ansehen müssen wie die ihre Interessen vertretende, legale, friedliche und demokratisch gewählte Partei vom Staat kriminalisiert und zerstört wird.

All das geschieht unter den Augen von EU und NATO. Insbesondere die deutsche Regierung hat kaum Interesse sich für das kurdische Volk einzusetzen, da sie ihr Verhältnisse zur Türkei nicht noch mehr verschlechtern möchte. Während Kanzlerin Merkel es gerade einmal „alarmierend“ findet, spricht Außenminister Steinmeier zumindest davon, dass „die politische Opposition nicht mundtot“ gemacht oder „gar hinter Gitter gebracht“ werden dürfe. Wirkliche Bemühungen, die Gewalt zu stoppen sind das allerdings nicht. Neben der starken Geheimdienstlichen Zusammenarbeit zwischen der BRD und der Türkei, welche sich vor allem gegen kurdische und türkische Linke in der BRD richtet, ist die Türkei nach wie vor eine der wichtigsten Exportländer für Deutschland, vor allem auch für die Rüstungsindustrie. Auch soll die Türkei weiterhin Millionen Geflüchtete in ihrem Land behalten und an der Weiterreise nach Europa hindern.

Das zeigt das wie so oft Wirtschaftliche und Politische Interessen um ein vielfaches wichtiger sind als das Einstehen für Menschenrechte. Dabei dürfen wir nicht tatenlos zusehen! Die deutsche Regierung muss aufhören Erdogan zu unterstützen! Solidarität mit der HDP! Freiheit für Kurdistan!

Offener Brief an AfD-Gaststätte Greifensteiner Hof

Folgender Brief wurde dem Greifensteiner Hof (Häfnergasse 1 in Würzburg) Ende November 2016 als E-Mail zugesandt. Es kam keine Antwort und auch in einem persönlichen Gespräch wurde sich weder von der Dreckspartei AfD distanziert, noch irgendwie angekündigt, die AfD-Stammtische einzustellen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir den Brief und machen nun mit Flyern und Gegenprotest darauf aufmerksam, wen sich der Greifensteiner Hof einmal im Monat ins Haus holt. Wir werden den Druck weiter erhöhen! Wer die AfD unterstützt, ist unser Gegner!

„An die Inhaber*innen des Greifensteiner Hofs

Wie wir aufgrund von Recherche erfahren haben, findet in regelmäßigen Abständen der Stammtisch der AfD Würzburg in Ihrer Lokalität statt. Ob das daran liegt, dass Sie deren politischen Ansichten teilen oder Sie ihnen aus ökonomischen Gründen die Räume zur Verfügung stellen, wissen wir nicht. Das spielt aber in dem Punkt keine Rolle, da das Resultat dasselbe ist: Sie bieten einer rechtspopulistischen Partei eine Plattform!

Die Alternative für Deutschland hetzt offensiv gegen Geflüchtete und heizt somit die rassistische Grundstimmung weiter an. Forderungen aus dieser Partei gehen bishin zu Schießbefehlen an der Grenze und Einschränkungen religiöser Freiheit von Muslim*innen. Mit plumpen „Wir sind Wir“- Parolen wollen sie bei Nationalist*innen punkten und eine deutsche Identität schaffen, die automatisch andere Menschen ausschließt. Dabei bedienen sie sich schlimmster Lügen denen gegenüber, die nach ihrer Vorstellung nicht in ihre Volksgemeinschaft passen. Mit Beleidigungen wie „Rapefugees“ wird aus AfD- und Pegidakreisen das Hetzbild des kriminellen Geflüchteten aufgebaut. Ebenso sind Überschneidungen mit dem neofaschistischen Spektrum Realität, was sich nicht zuletzt mit dem Besuch von Neonazis bei AfD-Veranstaltungen zeigt. Die braunen Kameraden setzen die geistige Brandstiftung der AfD praktisch in die Tat um. Gerade in diesen Jahren, in denen Geflüchtete und ihre Unterkünfte täglich angegriffen werden, darf Menschen, die diese Hetze verbreiten, kein Raum geboten werden. Auch die Würzburger Umgebung ist von Anschlägen auf Geflüchtetenheime (wie in Wertheim und Höchberg) und der Bildung rassistischer Mobs (wie in Mainstockheim) nicht sicher. Geflohenen, die es eh schon schwer genug haben, wird nach einer lebensgefährlichen Flucht noch versucht, das Leben hier schwer zu machen, sei es durch Parlamentsbeschlüsse oder Aggression auf der Straße.

Intention ist es, bei den Leuten nicht nur Angst vor einer Überfemdung, sondern in diesem Zusammenhang auch finanzielle Angst zu schüren. Geflüchtete nähmen „den Deutschen“ nicht nur das Land, sondern auch ihr Geld weg. Als neoliberale Partei versteht die AfD die finanzielle Misere Vieler nicht als ökonomisches Problem und bietet ganz bequem die Asylsuchenden als Sündenbock an. Anstatt einer gerechteren Vermögensverteilung sollen die noch mehr verzichten, die eh schon wenig haben. Dass die Partei aber auch den Sozialstaat und damit die Rechte ihrer eigenen Wähler*innen einschränken möchte, ergibt sich aus dem Parteiprogramm, rückt aber im Gegensatz zur Asylfrage in den Hintergrund. So wählen auch Arbeitslose die Partei, die sich für strengere Bestimmungen ihnen gegenüber einsetzt.

Weitere Kritikpunkte sehen wir im konservativen Familienbild und den Geschlechterrollen, die von der AfD propagiert werden. Mit der Ablehnung von homosexuellen Partnerschaften und Kampfbegriffen wie „Gender Mainstreaming“ fördern sie den Hass auf Menschen, die aus dem heteronormativen Rahmen herausfallen.

Wir fordern Sie auf, der AfD in Zukunft keine Unterstützung mehr zu garantieren! Auf den Stammtischen in Ihrer Lokalität wird Hetze veranstaltet und menschenfeindliche Politik geplant! Ein Bereitstellen von Räumen für die AfD ist für uns nicht hinnehmbar! Wir bitten um eine Rückmeldung.

Antifa Würzburg“

Prozess gegen prokurdischen Demonstranten

Am 1.12. fand der Prozess gegen einen prokurdischen Demonstranten am Amtsgericht Würzburg statt. Er hatte bei einem Gegenprotest gegen die türkischen Nationalist*innen der UETD ein Plakat hochgehalten mit der Aufschrift „Solidarity with the freedom fighters of Rojava. Down with IS, fundamentalism and patriarchy“. Zudem war eine kurdische Kämpferin und die kurdische Sonne abgebildet. Bei diesem Gegenprotest wurde ihm das Plakat von einem polizeilichen Greiftrupp entrissen und beschlagnahmt, wobei dieses zu Schaden kam; er wurde abgeführt, durchsucht und mit zwei Anzeigen konfrontiert. Zum einen wurde das Halten des Plakates kriminalisiert, da das Symbol der KCK vermutet wurde, zum anderen wurde ihm der falsche Vorwurf gemacht, er hätte einen Bullen beleidigt („Du kannst mich mal!“)

Beim Prozess erschienen viele solidarische Menschen im Zuschauerraum. Der Jugendrichter Krieger versuchte den politischen Kontext des Verfahrens von Anfang an zu leugnen. Als der Angeklagte zu seiner Verteidigung die Bedeutung des Gegenprotestes erläuterte und auf das faschistische Weltbild der UETD-Demonstrant*innen zu sprechen kam, wurde er abgeblockt mit den Worten „Das kann man alles im Internet nachlesen. Das ist unwichtig für den Prozess“. Auch als die Anwältin politisch argumentierte, fiel der Richter ihr ins Wort: „Plädieren können Sie später. Plädieren können Sie später. Plädieren können Sie später!“ Durch dieses Auftreten des Richters machte sich eine gewisse aufgezeizte Stimmung bemerkbar. Nachdem der Anwältin kein politisches Statement erlaubt wurde, verwies sie auf die Unglaubwürdigkeit der Polizei, die behauptete, nicht mitgeilmt zu haben, was jedoch auf kursierenden Internetvideos zu sehen ist. Hierbei ließe sich zumindest der Vorwurf der Beleidigung widerlegen. Richter und Staatsanwalt zeigten hierfür kein Interesse, der Richter meinte wortwörtlich, es sei ihm „scheißegal“; der Staatsanwalt musste einräumen, diese sehr einfach zu findenden Videos in seiner mehrmonatigen Vorbereitungszeit nicht gesehen zu haben.

Der erste Bullenzeuge Horn wurde angehört. Das Gespräch zwischen Richter und Bulle lief ähnlich angespannt wie zuvor mit dem Angeklagten. Das liegt an der rhetorischen Unfähigkeit des Bullen, der die Fragen nicht konkret beantwortete und ausschwiff, wodurch der Richter wütend wurde. Letztlich sagte er, dass er keine Beleidigung gegen seinen Kollegen Kopp mitbekommen habe, obwohl er die ganze Zeit etwa 1-2 Meter vom Angeklagten entfernt stand.

Als schließlich der zweite Bullenzeuge und angeblich Geschädigter Kopp aussagte, gipfelte die Peinlichkeit für die Staatsanwaltschaft. Zur Beleidigung meinte er, dass diese nie gefallen sei. Als der Richter darauf hinwies, dass dies in der Anklage stehe und die schriftliche Aussage des Bullen diesen Vorwurf beinhaltete, fragte der Bulle: „Das hab ich gesagt?“ Offensichtlich war damit der Anklagepunkt der Beleidigung falsch und die Unterstellung gegenüber dem Angeklagten willkürlich. Als der Staatsanwalt merkte, dass sich die Chancen für den Angeklagten verbesserten, versuchte er dem Bullen „auf die Sprünge zu helfen“, indem er suggestive Fragen stellte und sich doch noch erhoffte, er würde den Angeklagten beschuldigen („Sind Sie sich wirklich ganz sicher? Gibt es nicht doch noch ein paar Kollegen, die das mitbekommen hätten?“) Hier zeigte sich mal wieder der eiserne Willen der Staatsanwaltschaft, Menschen, die in einem politischen Prozess stehen, zu schaden, wo es nur geht. Doch nicht nur für die Anwältin, sondern auch für den Richter war dieser Punkt hinfällig geworden. Bleibt jedoch der fade Beigeschmack der Verhandlung, dass Bullen in ihren Ermittlungen lügen und konstruieren können, was sie wollen.

Auf Ende zu sah man beim Richter eine gewisse Betrübtheit über das Verfahren. So sprach er von einem „kaputten Verfahren“ und plädierte dafür, die Verhandlung einzustellen und dem Angeklagten das Plakat wieder auszuhändigen. Begründet wurde dieser Vorschlag mit den Worten „Ich hab keine Ahnung, ob dieses Plakat strafbar ist. Und wenn ich das nicht weiß, kann er es auch nicht wissen.“ Man merkte, dass dem Richter der Vorwurf lächerlich erschien und er sich auch in der Frage um kurdische Organisationen und deren Symbole keineswegs auskannte. Die Herausgabe des Plakats wurde vom Staatsanwalt jedoch verhindert. Es müsse für weitere Nachforschungen in der Aufbewahrungskammer bleiben.

Im Plädoyer sprach sich der Staatsanwalt dafür aus, den Angeklagten in beiden Fällen schuldig zu sprechen. Das Plakat sei definitiv verboten und die Beleidigung sei trotzdem gefallen- sie stehe ja in den Akten- auch wenn sich die zwei Bullenzeugen nicht daran erinnern können. Jedoch plädierte er für das Jugendstrafrecht, da ein solches Verhalten „typisch für Jugendliche“ sei. Mit diesem „typischen“ Verhalten meinte er wohl das Grundrecht auf legitimen Protest.

Der Richter, dem das alles sehr unangenehm erschien, sprach den Angeklagten jedoch frei. Beschämend musste er zugeben, dass es sich bei diesem Verfahren um „kein Ruhmesblatt für unseren Staat“ handelte. Um noch ein paar pädagogische Worte mit auf den Weg zu geben, meinte er: „Wir konnten Ihnen keine Straftat nachweisen, aber geben Sie sich doch nicht der Gefahr einer solchen aus.“

Das bedeutet im Klartext: Gehen Sie nicht auf Demonstrationen! Lassen Sie die UETD und Grauen Wölfe unbeachtet in Würzburg aufmarschieren! Bleiben Sie lieber zuhause und akzeptieren Sie den Zustand dieser Welt, wie er ist!

Warum? Man könnte ja Gefahr laufen, einer Straftat, die man nie begangen hat, angezeigt zu werden. Durch das Halten eines legal erhältlichen Plakats zum Beispiel. Oder durch die Lügen von Bullen, die einfach aus dem Nichts Beleidigungen erfinden können.

Der Richter hatte recht, das Verfahren war „kein Ruhmesblatt“. Sein Aufruf zur Apathie jedoch auch nicht!